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Änderung der Bekanntmachung
über die Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten
für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Oktober 2022, Az. VI.7-BH9007.0/77/43
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Refinanzierung von Miet- und bestimmten Investitionskosten für die Raum- und Geschäftsausstattung von Berufsfachschulen für Pflege vom 1. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 125) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.
- 1.1.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Kein Zuschuss wird für Mietverträge oder Verträge über eine andere Form der Nutzungsüberlassung gewährt, bei denen zwischen Vertragsparteien ein Rechtsverhältnis besteht, durch das eine Vertragspartei mehrheitlich an der anderen Vertragspartei beteiligt ist oder unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf sie ausüben kann.“
- 1.2
- In Nr. 5.3 Satz 3 wird die Tabelle wie folgt gefasst:
Region | Pauschale bis zu |
---|---|
Planungsregion 14 (Landeshauptstadt München; Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München, Starnberg) | 378 Euro/qm |
Oberbayern ohne Planungsregion 14 | 190 Euro/qm |
Bezirkshauptstadt Landshut | 171 Euro/qm |
Niederbayern ohne Bezirkshauptstadt Landshut | 135 Euro/qm |
Bezirkshauptstadt Regensburg | 252 Euro/qm |
Oberpfalz ohne Bezirkshauptstadt Regensburg | 180 Euro/qm |
Oberfranken | 134 Euro/qm |
Städte Nürnberg und Erlangen | 192 Euro/qm |
Mittelfranken ohne Städte Nürnberg und Erlangen | 156 Euro/qm |
Bezirkshauptstadt Würzburg | 180 Euro/qm |
Unterfranken ohne Bezirkshauptstadt Würzburg | 156 Euro/qm |
Bezirkshauptstadt Augsburg | 192 Euro/qm |
Schwaben ohne Bezirkshauptstadt Augsburg | 129 Euro/qm |
- 1.3
- In Nr. 9 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- 1.4
- Die Anlagen 2 und 3 werden durch folgende Anlagen ersetzt
Anlage 2: | Verwendungsbestätigung für einen Mietzuschuss |
---|---|
Anlage 3: | Verwendungsnachweis für einen Zuschuss zu Anlagegütern |
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor