Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstellen:
Nürnberg frei seit 1. Oktober 2022 |
(bisheriger Inhaber: Notar Maximilian Hagg evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Philipp Lederer) |
Nürnberg frei seit 1. Oktober 2022 |
(bisherige Inhaberin: Notarin Susanne Pöllmann-Budnick) |
Neu errichtete Notarstelle:
München frei ab 1. Februar 2023 |
(Neuerrichtung: in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen Notarstelle in München, derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Hans-Frieder Krauß) |
Freiwerdende Notarstellen:
Schwabach frei ab 1. November 2022 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Sandra Reuter evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Lars Liebing) |
München frei ab 1. Februar 2023 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Hans-Frieder Krauß in gemeinsamer Berufsausübung mit dem zukünftigen Inhaber der zeitgleich ausgeschriebenen, neu errichteten Notarstelle in München) |
Ebersberg frei ab 11. Februar 2023 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Hubert Frauhammer evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Tobias Aigner) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. Februar 2023 (Notarstelle in Nürnberg (Pöllmann-Budnick))
- 1. März 2023 (Notarstellen in Nürnberg (Hagg), München (neu), Schwabach, München (Dr. Krauß) und Ebersberg)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.
Die ab 1. Februar 2023 freiwerdende Notarstelle in München (derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Hans-Frieder Krauß) sowie die neu errichtete Notarstelle in München sind zur zwingenden gemeinsamen Berufsausübung ausgeschrieben. Jeder Bewerber hat zu erklären, dass er zur gemeinsamen Berufsausübung bereit ist. Demjenigen Bewerber, der bei der Gesamtbetrachtung der Bewerber um beide Notarstellen der vorrangige Bewerber ist, steht im Fall des Vorliegens mehrerer Bewerber um die parallel ausgeschriebene Notarstelle in Anbetracht der Pflicht zur gemeinsamen Berufsausübung ein Auswahlrecht zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern um diese Notarstelle zu. Für beide ausgeschriebenen Notarstellen, also sowohl für die neu errichtete als auch für die zur Wiederbesetzung ausgeschriebene Notarstelle, gilt eine verkürzte Mindestverweildauer von drei Jahren am bisherigen Amtssitz.
Die Bewerber um die Notarstellen in Nürnberg (Hagg), Schwabach und Ebersberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 22. November 2022.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.