7904-L
Änderung der Bekanntmachung über die Naturwälder in Bayern
gemäß Art. 12a Abs. 2 des
Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 9. November 2022, Az. F1-7715-1/800
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Naturwälder in Bayern gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 695) wird wie folgt geändert:
- 1. Die bisherige Anlage 1 wird durch die Anlage 1 dieser Bekanntmachung ersetzt.
- 2. Die bisherige Anlage 2 wird durch die Anlage 2 dieser Bekanntmachung ersetzt.
- 3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 4. November 2022 in Kraft.
Hubertus Wörner
Ministerialdirigent