2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung über die Vergütungen
für den nebenamtlichen Unterricht
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen und für Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 19. Oktober 2022, Az. II.5-BP4012.2/4
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch die Gemeinsame Bekanntmachung vom 29. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 503) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2021“ durch die Angabe „1. Dezember 2022“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
bei a) | € 36,69 |
bei b) | € 31,37 |
bei c) | € 26,48 |
bei d) | € 21,36 |
bei e) | € 16,02 |
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Stefan Graf
Ministerialdirektor
Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Harald Hübner
Ministerialdirektor
Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 45