Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 628 vom 09.11.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2032.3-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Nebenvergütungen, Aufwandsentschädigungen

2032.3-K

Änderung der Bekanntmachung über die Vergütungen
für den nebenamtlichen Unterricht

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen und für Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 19. Oktober 2022, Az. II.5-BP4012.2/4

1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch die Gemeinsame Bekanntmachung vom 29. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 503) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Im Eingangssatz wird die Angabe „1. Januar 2021“ durch die Angabe „1. Dezember 2022“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
bei a) € 36,69
bei b) € 31,37
bei c) € 26,48
bei d) € 21,36
bei e) € 16,02
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Harald Hübner

Ministerialdirektor

Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 45