Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2022
Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 3. November 2022
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 5 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
- im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 2 662 000 €
und
- im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
- 638 310 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) | Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 393 800,00 € festgesetzt. | ||
(2) | Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind | 696 900,00 €. | |
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt: | |||
Bezirk Niederbayern | 278 760,00 € | ||
Bezirk Oberpfalz | 278 760,00 € | ||
Landkreis Regensburg | 83 628,00 € | ||
Stadt Regensburg | 27 876,00 € | ||
Gemeinde Alteglofsheim | 27 876,00 € | 696 900,00 € | |
1 393 800,00 € |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende