Berichtigung der Begründung der Allgemeinverfügung zu
Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2
getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen)
vom 15. November 2022, Az. GCRa-G8000-2022/44-504
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 16. November 2022, Az. GCRe-G8000-2022/44-531
Die Begründung der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (AV Corona-Schutzmaßnahmen) vom 15. November 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 631), Az. GCRa-G8000-2022/44-504, wird wie folgt berichtigt:
- 1. Im ersten Satz des zweiten Absatzes der Begründung zu Nr. 2.1 wird das Wort „Isolation“ durch die Wörter „Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach Nr. 3 und 4“ ersetzt.
- 2. Im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung zu Nr. 2.2 werden die Wörter „dauert die Isolation“ durch die Wörter „dauern die Schutzmaßnahmen nach Nr. 3 und 4“ ersetzt.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor