Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 21. November 2022, Az. B4-1517-8-65
Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und 6 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 des Prüfungsverbandsgesetzes wird Folgendes bekannt gemacht:
- 1. Der Markt Lupburg (Landkreis Neumarkt i.d.Opf., Regierungsbezirk Oberpfalz) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aus der Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband entlassen.
Die Jahresrechnungen des Marktes Lupburg sind noch bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu prüfen.
- 2. Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Oberer Unkenbach (Landkreis Schweinfurt, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Oberer Unkenbach sind noch bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt zu prüfen.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor