861-G
Änderung der Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 31. Oktober 2022, Az. 42-G8300-2022/5720
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 vom 21. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 17), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. November 2020 (BayMBl. Nr. 741) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.2.1.1.1 Satz 1 werden die Wörter „(Schulungskonzept https://www.stmgp.bayern.de/
wp-content/ uploads/ 2019/ 07/ schulungskonzept_leistungen_paragraf_45a.pdf)“ gestrichen. - 1.2
- Nr. 1.3.1 Satz 1 Buchst. d wird wie folgt gefasst:
- „d)
- Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Unterstützung einer Person mit Pflegebedarf kann nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.“
- 1.3
- Nr. 1.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2In Bezug auf die Versicherung gilt Nr. 1.2.1.3.“
- 1.3.2
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.4
- In Nr. 6 wird die Angabe „31. Dezember 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor