Konsultation des Festlegungsbeschlusses
betreffend volatile Kostenanteile für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung
(„VOLKER Bayern“)
Bekanntmachung der Regulierungskammer des Freistaates Bayern
vom 18. November 2022, Az. GR-5961/11/8
Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde („Regulierungskammer“) hat von Amts wegen auf Grund von § 29 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. §§ 11 Absatz 5 Satz 2, 32 Absatz 1 Nummer 4a der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ein Verfahren zur Festlegung betreffend volatile Kostenanteile für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung gegenüber den an der Anreizregulierung teilnehmenden Betreibern von Gasverteilernetzen innerhalb ihres sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichs eingeleitet.
Die Regulierungskammer hat die Entwurfsfassung des diesbezüglichen Festlegungsbeschlusses (Az. GR-5961/11/8) auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Das vorgenannte Dokument kann unter dem Link
https://www.regulierungskammer-bayern.de/
in den Veröffentlichungen zum EnWG abgerufen und heruntergeladen werden.
Hiermit gibt die Regulierungskammer den betroffenen Wirtschaftskreisen die Gelegenheit, bis einschließlich
14.12.2022
(Eingang bei der Regulierungskammer)
zu dem beabsichtigten Festlegungsbeschluss der Regulierungskammer Stellung zu nehmen (Konsultation).
Die nach § 67 Absatz 1 EnWG grundsätzlich erforderliche individuelle Anhörung der einzelnen Adressaten des Festlegungsbeschlusses wird analog den Regelungen in § 73 Absatz 1a Satz 1 EnWG und in Artikel 28 Absatz 2 Nummer 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch die Konsultation ersetzt.
Der Vorsitzende der Regulierungskammer
Johannes Schneider
Ministerialrat