806-A
Änderung der Bekanntmachung über die Entschädigung der Mitglieder
des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen
nach dem Berufsbildungsgesetz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 22. November 2022, Az. A5/0613.01-1/16
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vom 20. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 632) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift der Nr. 3 werden nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Komma und das Wort „Außerkrafttreten“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 3 werden die Wörter „und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor