Staatspreis für Theaterarbeit an den bayerischen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. November 2022, Az. VII.4-BS4434.0/53
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verleiht an Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen, an Gymnasien sowie an berufliche Schulen, welche die Theaterarbeit besonders nachhaltig und mit außergewöhnlichem Erfolg etabliert haben, den Staatspreis für Theaterarbeit an den bayerischen Schulen.
- 1. Grundsätzlich wird der Staatspreis pro Schuljahr an je zwei Schularten verliehen (rollierendes Prinzip):
- Schuljahr 2022/2023: Gymnasium sowie Förderschule
- Schuljahr 2023/2024: Grundschule sowie Mittelschule
- Schuljahr 2024/2025: Realschule sowie Berufliche Schulen
- Pro Schulart werden bis zu zwei Schulen ausgezeichnet.
- 2. Bewerbung
Bewerben können sich Schulen, die sich durch eine kontinuierliche und intensive Theaterarbeit auszeichnen und diese besonders nachhaltig mit außergewöhnlichem Erfolg etabliert haben. Kriterien sind insbesondere z. B.
- kontinuierlicher Aufbau vielfältiger Theaterarbeit wie beispielsweise Theaterklassen, Theater im offenen oder gebundenen Ganztag, Arbeitsgemeinschaften bzw. Wahlunterricht, Profilangebote über die Jahrgangsstufen hinweg (Theater in allen Jahrgangsstufen),
- Integration szenischer und theatraler Ansätze auch in den Unterricht,
- regelmäßige Präsentationen in verschiedenen Formaten,
- Sichtbarmachen der Theaterarbeit in der Öffentlichkeit,
- Einsatz fundiert ausgebildeter bzw. fortgebildeter Theaterlehrkräfte,
- Projektentwicklung im Ensemble (partizipative Arbeitsweise),
- Kooperationen mit außerschulischen Partnern aus dem Theaterbereich,
- regelmäßige Teilhabe am Theaterleben vor Ort bzw. in der Region.
Für die Bewerbung ist beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat VII.4, Ministerialrätin Birgit Huber, bis zum 1. März des jeweiligen Schuljahres ein Portfolio einzureichen, in dem
- mit Texten und Bildern die langjährige Theaterarbeit der Schule vorgestellt wird sowie
- mit einem oder mehreren Videoclips mit einer Gesamtlänge von maximal zehn Minuten theatrale Projekte vorgestellt werden.
Die Schulen werden rechtzeitig über ein KMS auf den Staatspreis aufmerksam gemacht. Entsprechende Hinweise zum Datenschutz finden sich im jeweiligen KMS.
- 3. Jury
Die Fachjury setzt sich zusammen aus Theaterpädagoginnen und Theaterpädagogen der Staatstheater, Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Fachverbände für Theater an Schulen, des Staatsministeriums sowie der/des Landesbeauftragten für Theater und Film an den bayerischen Schulen. Die Mitglieder der Jury werden vom StMUK für die Dauer eines Schuljahres berufen. Den Vorsitz der Jury hat eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ohne Stimmberechtigung.
- 4. Preis
Die Auszeichnung besteht jeweils aus einer Urkunde und einem Gutschein für theaterpädagogische Workshops in Höhe von 1 000 Euro sowie aus Sachmitteln in Höhe von 500 Euro.
- 5. Preisverleihung
Eine jährlich stattfindende Preisverleihung ist beabsichtigt.
- 6. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. November 2022 in Kraft
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 50