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Änderung der Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. November 2022, Az. IV.9-BS4305.0/109/4
- 1. Abschnitt III der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, StAnz. Nr. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 2.3.2 wird der dritte Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „–
- staatliche Schulberatungsstelle für München (beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in München): für die Landeshauptstadt München und den Landkreis München.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor