2220.3-K
Änderung der Bekanntmachung Kirchen, Religions- und weltanschauliche
Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 30. November 2022, Az. VII.1-BK5000.0/17/2
- 1.
- Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 12. August 2009 (KWMBl. S. 285, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 21 wird der Punkt nach den Wörtern „Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien in Deutschland“ durch ein Komma ersetzt.
- 1.2
- Es wird folgende Nr. 22 angefügt:
- „22.
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 3. November 2022 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor