97-B
Änderung der Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 1. Dezember 2022, Az. 62-3524.5-1-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinie zum Förderprogramm von Bürgerbusprojekten vom 8. Februar 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 162), die durch Bekanntmachung vom 2. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5.2 wird wie folgt gefasst: „Es muss sich um Projekte zur Unterstützung des ÖPNV handeln, die insbesondere nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ggf. in Verbindung mit § 2 Abs. 6 oder § 44 PBefG genehmigt werden, beziehungsweise genehmigt sind.“
- 1.2
- In Nr. 15 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor