Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 717 vom 21.12.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

97-B
  • Verkehrswesen
  • Öffentlicher Personennahverkehr

97-B

Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des
Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat

vom 1. Dezember 2022, Az. 52-3524-2-5 und 62-FV 6220-1/58

  1. 1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) vom 6. Dezember 2017 (AllMBl. S. 538), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In Nr. 34.1 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
  2. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat

Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor

Harald Hübner
Ministerialdirektor