97-B
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des
Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat
vom 1. Dezember 2022, Az. 52-3524-2-5 und 62-FV 6220-1/58
- 1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Zuwendungsrichtlinien – RZÖPNV) vom 6. Dezember 2017 (AllMBl. S. 538), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In Nr. 34.1 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat |
Dr. Thomas Gruber |
Harald Hübner |