605-B
Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu
Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat
vom 2. Dezember 2022, Az. 43-43271-5-1 und 62-FV 6220-1/44
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landkreise
Städte
Gemeinden
nachrichtlich
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
Landesbaudirektion Bayern
- 1. Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018, (BayMBl. 2019 Nr. 91) über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger, die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. November 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 893) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 25 Satz 2 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr |
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat |
Dr. Thomas Gruber Ministerialdirektor |
Harald Hübner Ministerialdirektor |