Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 724 vom 21.12.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Ständige Vertreter, Weitere Ständige Vertreter
und Außenstellenleiter (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. Dezember 2022, Az. VI.7-BO9001.1-7a.108 094

1.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Berufliche Oberschule Neumarkt i.d.OPf., Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Staatliche Fachoberschule Neumarkt i.d.OPf. mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Internationale Wirtschaft besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 632 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Neumarkt i.d.OPf. mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 104 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.2
Berufliche Oberschule Nürnberg, Staatliche Berufsoberschule

Die Staatliche Berufsoberschule Nürnberg mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 379 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2023 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu) mit Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege und mit Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu) führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 820 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege wurde von 38 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 80 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

3.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Staatliches Berufliches Schulzentrum II Schwandorf mit Beruflicher Oberschule Schwandorf, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, sowie mit Staatlicher Wirtschaftsschule

Die Staatliche Fachoberschule Schwandorf mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 416 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsoberschule Schwandorf mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie

Wirtschaft und Verwaltung wurde von 41 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf in Wackersdorf besuchten 97 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

4.Die Stelle des Außenstellenleiters/der Außenstellenleiterin (m/w/d) ist mit Wirkung vom 1. August 2023 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsschule Ostallgäu mit Staatlicher Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung und mit Staatlicher Berufsfachschule für Metalltechnik

Die Staatliche Berufsschule Ostallgäu führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Bau, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Holz, Metall, Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2021/2022 insgesamt 1 319 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 57 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Metalltechnik besuchten 16 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Der Einsatz erfolgt an der Außenstelle Füssen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden sowie am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Schwandorf II, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor