Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 733 vom 21.12.2022

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Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Sonstige Bekanntmachung

Sechste Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche (Gewässerverzeichnis – GewVz)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 1. Dezember 2022, Az. 52g-U4502-2010/3-193

  1. 1. Verfügung

1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Wildbäche (Anlagen 2 und 3) berichtigt und neu erlassen. 3Für das Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung (Anlage 1) ergeben sich keine Änderungen.

  1. 2. Begründung

1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 2 und 3 der Allgemeinverfügung vom 18. November 2021 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Zu den Gewässern zweiter Ordnung (Anlage 1) ergeben sich keine Änderungen. 3Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 4Des Weiteren wurden fehlerhafte Ausbaustrecken zur Löschung aus dem Verzeichnis gemeldet. 5In der Anlage 2 erfolgte deshalb in zwei Wildbacheinzugsgebieten die Korrektur von Bemerkungen. 6In der Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten 21 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken auch zwölf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen. 7154 Ausbaustrecken wurden gelöscht. 8Zur besseren Identifizierung der Ausbaustrecken in der Anlage 3 und damit zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen, wurde in der ersten Spalte der Anlage 3 eine eindeutige Identifikationsnummer (Strecken-ID) anstatt der laufenden Nummer (lfd-Nr.) eingeführt.

  1. 3. Inkrafttreten

1Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 18. November 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 855) außer Kraft.

Dr. Rüdiger Detsch

Ministerialdirektor



Anlagen