Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter
ab der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft,
fachlicher Schwerpunkt Archivwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 30. November 2022, Az. K.1-K3331.5.3/6/4
Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns führt im März 2023 das Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, durch.
- 1. Das Zulassungsverfahren wird nach Teil 6 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen (FachV-Arch) vom 3. Januar 2014 (GVBl. S. 7, BayRS 2038-3-4-11-1-WFK) durchgeführt.
- 2. Beamte (m/w/d) der ersten Qualifikationsebene können zur Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der zweiten Qualifikationsebene zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 LlbG erfüllen.
- 3. Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden zwei Beamte (m/w/d) zur Ausbildungsqualifizierung zugelassen.
- 4. Das Auswahlverfahren findet am 14. März 2023 in München statt. Es besteht aus einem Prüfungsgespräch.
- 5. Die Bewerber (m/w/d) melden sich bis spätestens 24. Januar 2023 bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Postfach 22 11 52, 80501 München) zur Teilnahme am Zulassungsverfahren auf dem Dienstweg. Der Meldung ist ein Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen des Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 LlbG erfüllt werden.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 51