2030.2.3-J
Änderung der Beurteilungsbekanntmachung Justiz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 5. Dezember 2022, Az. A2 - 2012 - V - 11258/2021
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Beurteilung und Leistungsfeststellung für die Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Ausnahme der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Beurteilungsbekanntmachung Justiz – JuBeurteilBek) vom 25. September 2013 (JMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. August 2021 (BayMBl. Nr. 603) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 3.5.4 Satz 3 wird die Angabe „Satz 4“ gestrichen.
- 1.2
- Nr. 3.6.1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„4Der Umgang mit Unterlagen, die in Zusammenhang mit Beurteilungen stehen, richtet sich nach Abschnitt 3 Nr. 11.8 VV-BeamtR.“
- 1.3
- Nr. 3.6.4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- 1.3.2
- Es wird folgender vierter Spiegelstrich angefügt:
- „–
- Beamte und Beamtinnen des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz durch den Direktor bzw. die Direktorin des IT-Servicezentrums der bayerischen Justiz.“
- 1.4
- Nr. 11 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In der Überschrift wird das Wort „ , Übergangsregelungen“ gestrichen.
- 1.4.2
- In Nr. 11.1 werden die Nummerierung „11.1“ und die Überschrift „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“ gestrichen.
- 1.4.3
- Nr. 11.2 wird aufgehoben.
- 1.5
- Anlage 4 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
„2. | Beurteilung | ||
Die | |||
☐ | (aktualisierte) periodische Beurteilung vom | ||
mit dem Gesamturteil (Punktwert) | |||
und dem Durchschnittswert der wesentlichen Beurteilungsmerkmale im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Sätze 2 und 4 (LlbG) (sog. Superkriterien) | |||
☐ | Zwischenbeurteilung vom | ||
wird | |||
☐ | unverändert übernommen | ||
☐ | unter Änderung in folgenden Punkten übernommen:“ |
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor