1132-W
Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises
der Bayerischen Staatsregierung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie,
des Innern, für Sport und Integration,
der Justiz,
der Finanzen und für Heimat,
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
für Familie, Arbeit und Soziales
sowie für Gesundheit und Pflege
vom 13. Dezember 2022, Az. 36e-4647/104/1
- 1.
- Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 (AllMBl. S. 312), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 784) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 3.3 Abs. 2 wird nach den Wörtern „der Bayerischen Landesärztekammer“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „der Bayerischen Landeszahnärztekammer“ werden die Wörter „und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ eingefügt.
- 1.2
- In Nr. 4.2 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „der Bayerischen Landesärztekammer“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „der Bayerischen Landeszahnärztekammer die Wörter „und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ eingefügt.
- 1.3
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Satz 1 wird wie folgt gefasst: „1Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ermächtigt, die Anlage für seinen Geschäftsbereich in eigener Zuständigkeit zu ändern.“
- 1.3.2
- Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt: „2Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, der Justiz, der Finanzen und für Heimat, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit und Pflege werden ermächtigt, die Anlage im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für ihren jeweiligen Geschäftsbereich in eigener Zuständigkeit zu ändern. 3Die übrigen Ressorts werden über die Änderung der Anlage in Kenntnis gesetzt.“
- 1.4
- In Nr. 7 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
- 1.5
- Die bisherige Anlage wird durch die beigefügte Anlage ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium |
Bayerisches Staatsministerium |
Dr. Sabine Jarothe Ministerialdirektorin |
Karl Michael Scheufele Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium |
Bayerisches Staatsministerium |
Prof. Dr. Frank Arloth Ministerialdirektor |
Harald Hübner Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium |
Bayerisches Staatsministerium |
Hubert Bittlmayer Ministerialdirektor |
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |
Bayerisches Staatsministerium |
|
Dr. Winfried Brechmann Ministerialdirektor |