7523-W
Änderung der Richtlinie zur Durchführung des
„Bayerischen Energieforschungsprogramms“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 16. Dezember 2022, Az. 84-8290/1067/5
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie zur Durchführung des „Bayerischen Energieforschungsprogramms“ vom 25. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 253) wird wie folgt geändert:
Der Wortlaut von Nr. 7 wird wie folgt geändert:
„1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin