Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 79 vom 02.02.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.8.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten
  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

2030.8.3-F

Fünfzehnte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 18. Januar 2022, Az. 25-P 1820-9/80

§ 1

Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 85) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
  2. 2. In Buchst. a wird die Angabe „29 481 €,“ durch die Angabe „34 628 €,“ ersetzt.
  3. 3. In Buchst. b wird die Angabe „11 609 €“ durch die Angabe „13 264 €“ und das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
  4. 4. Buchst. c wird aufgehoben.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor