2030.8.3-F
Fünfzehnte Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 18. Januar 2022, Az. 25-P 1820-9/80
§ 1
Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 85) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 2. In Buchst. a wird die Angabe „29 481 €,“ durch die Angabe „34 628 €,“ ersetzt.
- 3. In Buchst. b wird die Angabe „11 609 €“ durch die Angabe „13 264 €“ und das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- 4. Buchst. c wird aufgehoben.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor