Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 88 vom 08.02.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 4DA641C7135E7A718B4568480EEDF49AFDEA56FCEC0605D379CCAAA00E977A5C

Verwaltungsvorschrift

2230.7-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Finanzierung des Bildungswesens

2230.7-K

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern
unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und
in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe
(VISKu12-R)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales

vom 3. Februar 2022, Az. II.6-BO4161.0/46 und V1/0022-1/1 965

1.
Nr. 8.3 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe (VISKu12-R) vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 712) wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. März 2022“ ersetzt.
1.2
In Satz 4 wird die Angabe „30. April 2022“ durch die Angabe „31. Juli 2022“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium
für Familie, Arbeit und Soziales

Stefan Graf
Ministerialdirektor

Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor