Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Februar 2023, Az. VII.6-BP4042.0/200/3
Folgende zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:
- 1.Internationale Deutsche Schule Paris, Frankreich
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 17. März 2023 |
Die Internationale Deutsche Schule Paris ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Deutschsprachige Schule
Unterrichtsprogramm mit bikulturellem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 310
Deutsches Internationales Abitur und AbiBac
Deutsche Abschlüsse in der Sekundarstufe I
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst, vorzugsweise in der Schulleitung, bzw. Schulleitungserfahrungen im Inland sind erwünscht.
Erfahrungen in der Qualitätsentwicklung sowie betriebswirtschaftliche Erfahrungen sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Gute französische Sprachkenntnisse sind erwünscht.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
- 2.Deutsche Schule New York, USA
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 15. Juni 2023 |
Die Deutsche Schule New York ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 364
Deutsches Internationales Abitur
Deutsche mittlere Abschlüsse
Sekundarabschluss des Landes
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Verhandlungssichere Englischkenntnisse und Erfahrung als Schulleiterin/Schulleiter sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers (m/w/d) zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent