Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2024
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Februar 2023, Az. IV.2-BS6500.0/28/3
- 1. Die Abschlussprüfung 2024 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschule in Bayern (RSO) durchgeführt.
- 2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2024
- Spanisch: Dienstag, 18. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Tschechisch: Dienstag, 18. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Deutsch: Mittwoch, 19. Juni 2024, 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Französisch: Donnerstag, 20. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 140 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Englisch: Freitag, 21. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Andere Fremdsprachen: Freitag, 21. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Mathematik I und Mathematik II: Montag, 24. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Dienstag, 25. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Physik: Mittwoch, 26. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport: Donnerstag, 27. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- Sozialwesen: Donnerstag, 27. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Werken: Freitag, 28. Juni 2024, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2024 bei der oder dem zuständigen Ministerialbeauftragten ein.
- 4. Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 12. Januar 2024 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden, ausgenommen die der anderen Bewerber. Die hierfür benötigte Anzahl wird nach Rücksprache mit der bzw. dem Ministerialbeauftragten vom 2. Februar bis zum 23. Februar 2024 gesondert durch die Schulleiterinnen und Schulleiter dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 9