Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2024/2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Februar 2023, Az. VI.6-BS9610-6-7a.6 428
- 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 26. Februar bis 8. März 2024 entgegengenommen.
- 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
- 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 13. März 2024 statt.
- 4. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2024 statt.
- 5. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2024 statt.
- 6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2024 statt.
- 7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
- 8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 10