787-L
Änderung der Richtlinien zur
Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung
(BerFöR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 24. Februar 2023, Az. A1-7171-1/315
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) vom 24. Januar 2022, Az. A1-7171-1/315 (BayMBl. 2022 Nr. 112), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nach der Angabe „3.2.6“ werden die Wörter „der vorliegenden Richtlinie“ eingefügt.
- 1.1.2
- Die Angabe „c)“ wird durch die Angabe „e)“ ersetzt.
- 1.1.3
- Die Angabe „Nr. 702/2014“ wird durch die Angabe „2022/2472“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1.2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV).“
- 1.3
- In Nr. 2 Satz 3 wird die Angabe „die Normen des landwirtschaftlichen Fachrechts sowie die CC-Vorgaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013 (ABl L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 549) bzw. ab 2023“ gestrichen.
- 1.4
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 1 wird die Angabe „1“ durch die Angabe „I“ sowie die Angabe „Nr. 702/2014“ durch die Angabe „2022/2472“ ersetzt.
- 1.4.2
- In Satz 3 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „14“ durch die Angabe „59“ sowie die Angabe „Nr. 702/2014“ durch die Angabe „2022/2472“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 6.2.1 wird die Angabe „Nr. 702/2014“ durch die Angabe „2022/2472“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 7.1 Spiegelstrich 2 erhält folgende neue Fassung:
- „−
- Die Begrenzung des Beihilfebetrags richtet sich nach den Vorgaben des Art. 22 Verordnung (EU) 2022/2472.“
- 1.7
- In Nr. 9.1.1 Satz 1 wird nach dem Wort „beantragen“ die Angabe „(Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2472)“ eingefügt.
- 1.8
- Nr. 9.3 Spiegelstrich 3 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- Die Angabe „Nr. 702/2014“ wird durch die Angabe „2022/2472“ ersetzt.
- 1.8.2
- Die Angabe „60 000“ wird durch die Angabe „10 000“ ersetzt.
- 2.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor