Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule
für den öffentlichen Dienst in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2024)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. März 2023, Az. II.3-M1350/85/3
Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 27. Februar 2023 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 9) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die im Herbst 2024 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 9. Oktober 2023 vorgesehen ist.
Schülerinnen und Schüler, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 10. Juli 2023 die Zulassung zum Auswahlverfahren über den Online-Antrag auf der Internetseite des Landespersonalausschusses
beantragen. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.
Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und die vorgenannten Termine aufmerksam zu machen. Hierfür wird auch auf die von der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses an die Schulen übermittelten Informationsplakate hingewiesen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.
Zudem werden die Schulen darum gebeten, die Schüler und Schülerinnen darauf hinzuweisen, dass das Auswahlverfahren zwar grundsätzlich nur für das nächste Einstellungsjahr gilt, die Einstellungsbehörden jedoch bei Bedarf auch Bewerber und Bewerberinnen im Einstellungsverfahren berücksichtigen können, die lediglich an einem Auswahlverfahren für eines der drei vorangegangenen Einstellungsjahre erfolgreich teilgenommen haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung – AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr. 5.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts – ARLPA mit weiteren Hinweisen).
Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.
Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich zugelassen, die
- 1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
- 2. mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und
- 3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.
Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus übermitteln können.
Stefan Graf
Ministerialdirektor