Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 126 vom 22.03.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2234.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Realschulen
  • Allgemeines

2234.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Dienstanweisung für die
Ministerialbeauftragten für die Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. März 2023, Az. IV.4-BO6122.0/2/2

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 370) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
„5.
1Die Zuständigkeit der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in München erstreckt sich auf alle Realschulen im Bereich der Landeshauptstadt München und des Landkreises München. 2Die Aufgabe nach Nr. 1.4.3 wird durch die Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost für den Landkreis München und in Oberbayern-West für die Landeshauptstadt München wahrgenommen.“
1.2
In Nr. 8 Satz 2 wird die Regelung für den Bereich des Aufsichtsbezirks München wie folgt gefasst:

„München

Staatliche Realschule München III

Aschauer Straße 9

81549 München

Tel.: 089 6066571620

Fax: 089 6066571629“

1.3
Nr. 10 wird wie folgt gefasst:
„10.
1Die Ministerialbeauftragten vertreten sich wie folgt:
  • wechselseitig: Oberbayern-Ost/Niederbayern
  • wechselseitig: Mittelfranken/Oberpfalz
  • wechselseitig: Oberfranken/Unterfranken
  • für München: Oberbayern-West
  • für Oberbayern-West: Schwaben
  • für Schwaben: München

2Die Ministerialbeauftragten vertreten sich entsprechend bei Angelegenheiten der eigenen Schule und bei Beschwerden gegen eigene Entscheidungen. 3Die Bestellung einer weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters regelt jede bzw. jeder Ministerialbeauftragte für ihren bzw. seinen Aufsichtsbezirk.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor