3005-J
Änderung der Vollzugsvorschriften zum Bayerischen Hinterlegungsgesetz
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 16. März 2023, Az. D3 - 3860 - I - 618/2022
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Vollzugsvorschriften zum Bayerischen Hinterlegungsgesetz (BayHiVV) vom 12. Dezember 2011 (JMBl. 2012 S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 3. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 377) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden die Wörter „und für Verbraucherschutz“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 3.3.1 Satz 2 Buchst. d) werden die Wörter „von Wertpapieren und Kostbarkeiten, die zu einem Vermögen im Sinne von § 1667 Abs. 3, §§ 1814, 1818, 1908i oder § 1915 BGB gehören,“ durch die Wörter „in den in Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayHintG genannten Fällen“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 11.6 Satz 2 wird die Angabe „Nr. 9.2 Satz 2“ durch die Angabe „Nr. 9.1 Satz 2“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor