Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 149 vom 05.04.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 6077B5F853AD183329751DB3E6F0F462902D756530F4E32B133BB3A48409E398

Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Allgemeines

2235.1.1.1-K

Änderung der Bekanntmachung über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen
an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. März 2023, Az. V.9-BO 5400/31/3

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBl. 129) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift werden nach dem Wort „Kollegs“ die Wörter „im achtjährigen Gymnasium“ angefügt.
1.2
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
„1.1.
in allen Fächern
1.1.1
ab Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik – Schwerpunkt Physik bereits ab Jahrgangsstufe 7) ein Taschenrechner; genauere Regelungen werden durch KMS getroffen;
1.1.2
ab Jahrgangsstufe 9 ein Rechtschreibwörterbuch Deutsch, das nach Erklärung des Verlags die aktuellen amtlichen Regeln vollständig umsetzt;“
1.2.2
In Nr. 1.2 werden nach den Wörtern „genauere Regelungen“ die Wörter „einschließlich des Übergangs zum neuen modularen Mathematiksystem (MMS)“ eingefügt.
1.2.3
Nr. 1.3 wird gestrichen.
1.2.4
Nr. 1.4 wird Nr. 1.3 und wie folgt geändert:
1.2.4.1
Die Wörter „vom Staatsministerium genehmigte“ werden gestrichen und nach dem Wort „Wörterbücher“ im ersten Halbsatz werden die Wörter „sowie ein Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)“ eingefügt.
1.2.4.2
Die Wörter „genauere Regelungen werden durch KMS getroffen;“ werden angefügt.
1.2.5
Die Nrn. 1.5 bis 1.12 werden die Nrn. 1.4 bis 1.11.
1.3
In Nr. 5 werden am Ende die Wörter „Genauere Regelungen einschließlich des Übergangs zum neuen modularen Mathematiksystem (MMS) werden durch KMS getroffen.“ angefügt.
1.4
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In der Überschrift wird nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Wort „, Außerkrafttreten“ eingefügt.
1.4.2
In Nr. 7 Satz 1 werden nach den Wörtern „in Kraft“ die Wörter „und am 31. August 2026 außer Kraft“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor