2235.1.1.1-K
Änderung der Bekanntmachung über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen
an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2023, Az. V.9-BO 5400/31/3
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 7. Juni 2011 (KWMBl. 129) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift werden nach dem Wort „Kollegs“ die Wörter „im achtjährigen Gymnasium“ angefügt.
- 1.2
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1.
- in allen Fächern
- 1.1.1
- ab Jahrgangsstufe 8 (im Fach Natur und Technik – Schwerpunkt Physik bereits ab Jahrgangsstufe 7) ein Taschenrechner; genauere Regelungen werden durch KMS getroffen;
- 1.1.2
- ab Jahrgangsstufe 9 ein Rechtschreibwörterbuch Deutsch, das nach Erklärung des Verlags die aktuellen amtlichen Regeln vollständig umsetzt;“
- 1.2.2
- In Nr. 1.2 werden nach den Wörtern „genauere Regelungen“ die Wörter „einschließlich des Übergangs zum neuen modularen Mathematiksystem (MMS)“ eingefügt.
- 1.2.3
- Nr. 1.3 wird gestrichen.
- 1.2.4
- Nr. 1.4 wird Nr. 1.3 und wie folgt geändert:
- 1.2.4.1
- Die Wörter „vom Staatsministerium genehmigte“ werden gestrichen und nach dem Wort „Wörterbücher“ im ersten Halbsatz werden die Wörter „sowie ein Wörterbuch der deutschen Sprache (Bedeutungswörterbuch)“ eingefügt.
- 1.2.4.2
- Die Wörter „genauere Regelungen werden durch KMS getroffen;“ werden angefügt.
- 1.2.5
- Die Nrn. 1.5 bis 1.12 werden die Nrn. 1.4 bis 1.11.
- 1.3
- In Nr. 5 werden am Ende die Wörter „Genauere Regelungen einschließlich des Übergangs zum neuen modularen Mathematiksystem (MMS) werden durch KMS getroffen.“ angefügt.
- 1.4
- Nr. 7 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In der Überschrift wird nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Wort „, Außerkrafttreten“ eingefügt.
- 1.4.2
- In Nr. 7 Satz 1 werden nach den Wörtern „in Kraft“ die Wörter „und am 31. August 2026 außer Kraft“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor