3122.2.7-I
Änderung der Gefangenentransportvorschrift
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 20. Dezember 2022, Az. C5-2781-1-23
- 1.
- Nr. 9 Abs. 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Gefangenentransportvorschrift (GTV) vom 7. Januar 2008 (AllMBl. S. 3), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 2 wird nach dem Wort „Tiere“ das Komma durch das Wort „sowie“ ersetzt und die Wörter „sowie Geld oder Wertsachen“ werden gestrichen.
- 1.2
- Folgender Satz wird angefügt:
„Wertsachen und Geld können im Sammeltransport mitbefördert werden, wenn sie in geeigneten und verplombten Behältnissen transportiert werden und die Aushändigung gegenseitig dokumentiert wird.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Karl Michael Scheufele
Ministerialdirektor