600-F
Änderung der Bezüge-Zuständigkeitsvollzugsbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. März 2023, Az. 51-O 1950-4/4
- 1.
- Die Bezüge-Zuständigkeitsvollzugsbekanntmachung (ZustV-Bezüge-Vollzbek) vom 19. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 443) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.7 wird das Wort „Kindergeld,“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 1.9.2 wird das Wort „Bekanntmachung“ durch die Wörter „Pfändungsverfahrenbekanntmachung (PfändungsBek)“ und werden die Wörter „über das Pfändungsbeschluss-Verfahren (PfändungsBek) vom 7. März 1980 (FMBl. S. 114, StAnz. Nr. 11)“ durch die Wörter „und für Heimat vom 8. September 2022 (BayMBl. Nr. 534)“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 2.1.2 Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.4
- In Nr. 2.1.6.2 Satz 1 Buchst. a werden die Wörter „sowie von Kindergeld“ gestrichen.
- 1.5
- In Nr. 2.1.7 werden die Wörter „und Kindergeld“ gestrichen.
- 1.6
- In Nr. 2.1.7.1 Satz 1 werden die Wörter „und die Landesfamilienkasse des Landesamtes ist zuständig für die Rückforderung von zu viel gezahltem Kindergeld“ gestrichen.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor