310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung bei den
Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 12. April 2023, Az. D1 - 1500 - I - 1756/2023
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Februar 2023 (BayMBl. Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Nr. 1.2 wird folgende Nr. 1.2.6 angefügt:
- „1.2.6
- In Verfahren zweiter Instanz nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.2
- Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.4.1.
- 1.2.2
- Folgende Nr. 1.4.2 wird angefügt:
- „1.4.2
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.3
- In Nr. 1.5 werden die Wörter „Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“ durch die Angabe „FamFG“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 1.8 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.8.1.
- 1.4.2
- Folgende Nr. 1.8.2 wird angefügt:
- „1.8.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.“
- 1.5
- Der Nr. 1.9 wird folgende Nr. 1.9.3 angefügt:
- „1.9.3
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.6
- Nr. 1.20 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.20.1.
- 1.6.2
- Folgende Nr. 1.20.2 wird angefügt:
- „1.20.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 15. Mai 2023.“
- 1.7
- Nr. 1.22 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.22.1.
- 1.7.2
- Folgende Nr. 1.22.2 wird angefügt:
- „1.22.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO ab dem 15. Mai 2023.“
- 1.8
- Nr. 1.23 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.23.1.
- 1.8.2
- Folgende Nr. 1.23.2 wird angefügt:
- „1.23.2
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.9
- Nr. 1.24 wird wie folgt geändert:
- 1.9.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.24.1.
- 1.9.2
- Folgende Nr. 1.24.2 wird angefügt:
- „1.24.2
- In Verfahren nach dem 3. Buch (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen) des FamFG und nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG, soweit die Verfahren in der Betreuungsabteilung geführt werden, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.10
- Nr. 1.25 wird wie folgt geändert:
- 1.10.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.25.1.
- 1.10.2
- Folgende Nr. 1.25.2 wird angefügt:
- „1.25.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.11
- Nr. 1.28 wird wie folgt geändert:
- 1.11.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.28.1.
- 1.11.2
- Folgende Nr. 1.28.2 wird angefügt:
- „1.28.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.12
- Nr. 1.32 wird wie folgt geändert:
- 1.12.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.32.1.
- 1.12.2
- Folgende Nr. 1.32.2 wird angefügt:
- „1.32.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.13
- Nr. 1.33 wird wie folgt geändert:
- 1.13.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.33.1.
- 1.13.2
- Folgende Nr. 1.33.2 wird angefügt:
- „1.33.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.“
- 1.14
- Nr. 1.41 wird wie folgt geändert:
- 1.14.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.41.1.
- 1.14.2
- Folgende Nr. 1.41.2 wird angefügt:
- „1.41.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.15
- Nr. 1.42 wird wie folgt geändert:
- 1.15.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.42.1.
- 1.15.2
- Folgende Nr. 1.42.2 wird angefügt:
- „1.42.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.16
- Nr. 1.51 wird wie folgt geändert:
- 1.16.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.51.1.
- 1.16.2
- Folgende Nr. 1.51.2 wird angefügt:
- „1.51.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.17
- Nr. 1.52 wird wie folgt geändert:
- 1.17.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.52.1.
- 1.17.2
- Folgende Nr. 1.52.2 wird angefügt:
- „1.52.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.18
- Nr. 1.57 wird wie folgt geändert:
- 1.18.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.57.1.
- 1.18.2
- Folgende Nr. 1.57.2 wird angefügt:
- „1.57.2
- In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.19
- Nr. 1.59 wird wie folgt geändert:
- 1.19.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.59.1.
- 1.19.2
- Folgende Nr. 1.59.2 wird angefügt:
- „1.59.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.20
- Nr. 1.61 wird wie folgt geändert:
- 1.20.1
- Der Wortlaut wird Nr. 1.61.1.
- 1.20.2
- Folgende Nr. 1.61.2 wird angefügt:
- „1.61.2
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen, welche vor dem in Nr. 1.61.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 2. Mai 2023.“
- 1.21
- Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.62 bis 1.79 angefügt:
- „1.62
- Amtsgericht Altötting
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.
- 1.63
- Amtsgericht Aschaffenburg
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.
- 1.64
- Amtsgericht Bad Kissingen
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
- 1.65
- Amtsgericht Bad Neustadt a.d.Saale
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
- 1.66
- Amtsgericht Bamberg
- 1.66.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
- 1.66.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
- 1.67
- Amtsgericht Deggendorf
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 2. Mai 2023.
- 1.68
- Amtsgericht Forchheim
- 1.68.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
- 1.68.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
- 1.69
- Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.
- 1.70
- Amtsgericht Haßfurt
- 1.70.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 15. Mai 2023.
- 1.70.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
- 1.71
- Amtsgericht Landshut
In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 2. Mai 2023.
- 1.72
- Amtsgericht Laufen
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 26. Juni 2023.
- 1.73
- Amtsgericht Mühldorf a.Inn
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 26. Juni 2023.
- 1.74
- Amtsgericht Obernburg a.Main
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.
- 1.75
- Amtsgericht Schweinfurt
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
- 1.76
- Amtsgericht Tirschenreuth
- 1.76.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 15. Mai 2023.
- 1.76.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.
- 1.77
- Amtsgericht Traunstein
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 26. Juni 2023.
- 1.78
- Amtsgericht Viechtach
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 2. Mai 2023.
- 1.79
- Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
- 1.79.1
- In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 15. Mai 2023.
- 1.79.2
- In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 26. Juni 2023.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 2. Mai 2023 in Kraft.
Heinz-Peter Mair
Ministerialdirigent