2232.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Mittagsbetreuung
und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. März 2023, Az. IV.8-BS7369.0/236/2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen vom 26. April 2021 (BayMBl. Nr. 316) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 5.1.1 wird die Angabe „3 323“ durch die Angabe „4 200“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 5.1.2 wird die Angabe „7 000“ durch die Angabe „9 000“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 5.1.3 wird die Angabe „9 000“ durch die Angabe „12 000“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 6.1 wird wie folgt gefasst:
- „6.1
- Übergangsregelung
Für Mittagsbetreuungsangebote, die bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung am 28. April 2023 gefördert wurden, sind die Vorschriften dieser Bekanntmachung in ihrer bisher geltenden Fassung weiter bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 anzuwenden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 28. April 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor