2030.11-F
Siebzehnte Änderung der Allgemeinen Regelungen des
Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts
Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses
vom 18. April 2023, Az. L 1 A 0310-1/27
§ 1
Die Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 764) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. Die Inhaltsübersicht Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu Nr. 2.9 wird folgende Angabe zu Nr. 2.10 eingefügt:
- „2.10
- Bei der Beförderung aus einem Amt der BesGr A 14 in ein Amt der BesGr A 15“.
- b)
- Die bisherigen Angaben zu Nrn. 2.10 bis 2.14 werden die Angaben zu Nrn. 2.11 bis 2.15.
- 2. Abschnitt I wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nr. 2.1.2 werden nach der Angabe „FISO“ die Wörter „beziehungsweise der ZAPO-F I“ eingefügt.
- b)
- Nach Nr. 2.9 wird folgende Nr. 2.10 eingefügt:
- „2.10
- Bei der Beförderung aus einem Amt der BesGr A 14 in ein Amt der BesGr A 15
das Amt der BesGr A 14 mit Amtszulage nach Fußnote 4 zu BesGr A 14 in der Anlage 1 zum BayBesG.“
- c)
- Die bisherige Nr. 2.10 wird Nr. 2.11 und im Spiegelstrich 1 wird nach der Angabe „Fußnote 1“ die Angabe „oder 8“ eingefügt.
- d)
- Die bisherigen Nrn. 2.11 bis 2.14.3 werden die Nrn. 2.12 bis 2.15.3.
- e)
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der Unterüberschrift wird die Angabe „Hochschulpersonalgesetz (“ durch die Wörter „Hochschulinnovationsgesetz (bis 31. Dezember 2022 Bayerisches Hochschulpersonalgesetz beziehungsweise“ ersetzt.
- bb)
- Im Wortlaut werden nach dem Wort „einem“ die Wörter „dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz,“ eingefügt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. März 2023 in Kraft.
Horst Wonka
Generalsekretär