787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung operationeller Gruppen
im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft
„Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“
(EIP-Agri)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 6. April 2023, Az. G2-7020-1/322
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-Agri) vom 14. April 2022 (BayMBl. Nr. 281) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Teil I Nr. 3.1.3 erhält folgende Fassung:
„1Staatliche Behörden können keine Akteure einer OG sein. 2Staatliche Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen einschließlich Ressortforschungseinrichtungen können durch eine Kooperation mit der OG eingebunden werden.“
- 1.2
- Teil II wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Nr. 1.4.2 Satz 2 wird nach der Angabe „falls diese nicht Zuwendungsempfänger sind,“ die Angabe „sowie ggfs. von Kooperationspartnern“ eingefügt.
- 1.2.2
- In Nr. 1.4.3.2 zweiter Spiegelstrich wird nach dem Wort „Projektakteuren“ die Angabe „bzw. Kooperationspartnern“ eingefügt.
- 1.2.3
- In Nr. 2.4.2 Satz 2 wird nach der Angabe „falls diese nicht Zuwendungsempfänger sind,“ die Angabe „sowie ggfs. von Kooperationspartnern“ eingefügt.
- 1.2.4
- In Nr. 2.4.3.2 fünfter Spiegelstrich wird nach der Angabe „Dienstleistungen von Projektakteuren“ die Angabe „bzw. Kooperationspartnern“ eingefügt.
- 1.3
- Teil III wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 10 wird nach der Angabe „Änderungen der Zusammensetzung der OG,“ die Angabe „der Einbindung von Kooperationspartnern,“ eingefügt.
- 1.3.2
- In Nr. 13.3 wird nach der Angabe „durch Akteure der OG“ die Angabe „bzw. einen eingebundenen Kooperationspartner“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 3. Mai 2023 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor