Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 223 vom 10.05.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2024/I und 2024/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. April 2023, Az. IV.5-BS5111.0/3/2

Im Jahr 2024 werden Vorbereitungsdienste (2024 I und 2024 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBI. S. 477), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 116 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), angeboten.

1.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

1.1
die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. September 2022 (GVBl. S. 631), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
1.2
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
1.3
die für den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
2.1
Dauer und Meldeschluss
  • Der Vorbereitungsdienst 2024 I beginnt am 26. Februar 2024 und endet am 13. Februar 2026. Letzter Meldetag ist der 26. September 2023.
  • Der Vorbereitungsdienst 2024 II beginnt am 11. September 2024 und endet am 14. September 2026. Letzter Meldetag ist der 11. April 2024.
2.2
Meldeverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Bayern

  • 2024 I füllen ab dem 26. Juli 2023,
  • 2024 II ab dem 11. Februar 2024

unter www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online aus, drucken diese aus und unterschreiben sie händisch. Die unterschriebenen Meldeunterlagen sind innerhalb der Meldefrist per Post an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDGY, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen zu übermitteln.

Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter oben genanntem Link.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen im Rahmen der Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu Händen Frau Regierungsdirektorin Antje Zühlke, 80327 München zu richten.

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 19