Hinweis auf das
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern
für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 – HG 2023)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 – HG 2023) vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) beschlossen.