Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 234 vom 17.05.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 6. April 2023, Az. G/PA - 2230 IX - 7612/2021

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS) vom 15. Oktober 2003 (JMBl. S. 204), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. März 2022 (BayMBl. Nr. 221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Dem Abschnitt I Nr. 3 wird folgende Nr. 3.5 angefügt:
„3.5
für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 8 – Informationstechnologierecht und Legal Tech:
3.5.1
Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5598, Telemediarecht (TeleMediaR)
3.5.2
Huff/Löwe (Hrsg.), Anwaltliches Berufsrecht“.
1.2
Dem Abschnitt II wird folgende Nr. 3 angefügt:
„3.
Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.“
1.3
Abschnitt IV Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3.
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.