2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
– Landesjustizprüfungsamt –
vom 6. April 2023, Az. G/PA - 2230 IX - 7612/2021
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS) vom 15. Oktober 2003 (JMBl. S. 204), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 21. März 2022 (BayMBl. Nr. 221) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Dem Abschnitt I Nr. 3 wird folgende Nr. 3.5 angefügt:
- „3.5
- für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 8 – Informationstechnologierecht und Legal Tech:
- 3.5.1
- Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5598, Telemediarecht (TeleMediaR)
- 3.5.2
- Huff/Löwe (Hrsg.), Anwaltliches Berufsrecht“.
- 1.2
- Dem Abschnitt II wird folgende Nr. 3 angefügt:
- „3.
- Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.“
- 1.3
- Abschnitt IV Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
- „3.
- Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.