Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 238 vom 17.05.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): CFDF8F6A9A7729A195CB1E37A50706BEFCE8346634C35DA28A9B099DEBD529AC

Verwaltungsvorschrift

2235.1.4.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Kollegs
  • Schulordnung

2235.1.4.2-K

Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Schulordnung
für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. April 2023, Az. V.9-BS5422.0/8/18

  1. 1. Nr. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs vom 7. Dezember 2009 (KWMBl. S. 400), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 439) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„1.
Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Vorkurs (Vk)“ einzufügen. Bei geteiltem Vorkurs ist für jedes Halbjahr das Muster für das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahreszeugnis“ „Zeugnis des 1. Halbjahres“ bzw. „Zeugnis des 2. Halbjahres“ sowie statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Geteilter Vorkurs: 1. Halbjahr“ bzw. „Geteilter Vorkurs: 2. Halbjahr“ einzufügen.“
  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor