Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 11. Mai 2023, Az. VII.6-BP4042.0/206/4
Folgende zwei Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) sind zu besetzen:
- 1. Deutsche Schule Puebla, Mexiko
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. Februar 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 30. Juni 2023 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Schule Puebla ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 1 156
Deutsches Sprachdiplom II
Abschlüsse der Sekundarstufe I
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
- 2. Deutsche Internationale Schule Sydney, Australien
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. August 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: | 30. Juni 2023 |
Beschreibung der Schule:
Die Deutsche Internationale Schule Sydney ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl inkl. Kindergartenkinder: 399
Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I
Gemischtsprachiges International Baccalaureate (GIB)
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II
BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L.
Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer ist erwünscht.
Leitungserfahrung ist erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erwünscht.
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor