Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets 42.1
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Mai 2023, Az. VI.7-BO9070.0/27/1
Die Stelle des Leiters/der Leiterin (m/w/d) des Sachgebietes 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe" an der Regierung von Mittelfranken ist ab 1. November 2023 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/
Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Mittelfranken sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
- Schulaufsicht über folgende öffentliche und private Schulen
- Berufsschulen (ohne Fachbereiche für Agrarwirtschaft sowie für Ernährung und Versorgung)
- Wirtschaftsschulen
- Gewerblich-technische und kaufmännische Berufsfachschulen und Fachschulen
- Berufsfachschulen und Fachakademien für Fremdsprachenberufe
- Fachakademien für Medizintechnik und Wirtschaft
- Personal für alle staatlichen beruflichen Schulen
- Planstellen und Mittel, Dienstliche Beurteilung, Fachmitarbeiter und Fachmitarbeiterinnen, Prüfungsamt, Ausbildung der Lehrkräfte, Sondermaßnahmen, Betriebspraktika, Lehrerfortbildung für alle staatlichen beruflichen Schulen
- Jugendliche ohne Ausbildungsplatz für alle staatlichen Berufsschulen mit Berufsintegration (berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge)
- Kooperationen und Zusammenarbeit
- Kooperation mit Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Kooperation Mittelschule und Berufsschule
- Kooperation Mittelschule und Wirtschaftsschule
- Kooperation mit beruflichen Oberschulen
- Weitere schulbezogene Aufgaben
- Amtliche Geschäftsstatistik, ASV/ASD
- Digitale Bildung, EDV-Fachbetreuung
- Schulbau und -ausstattung
- Englisch und Deutsch an beruflichen Schulen
- Mittlerer Schulabschluss
- Schülerwettbewerbe
- Schülermitverantwortung
- Ferienseminar für Berufsschulen und Wirtschaftsschulen
- Staatspreise
- Sicherheitsberatung
- Schulsport
- Berufsbildungsausschüsse
- Berufsbildungskongress und ähnliche Veranstaltungen der Berufsorientierung
Vorausgesetzt werden
- die Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller und strukturierter Arbeit
- Interesse an organisatorischen Aufgaben und schulrechtlichen Fragestellungen
- Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- überzeugende Kommunikations- und Beratungskompetenz
- hohe Dienstleistungsorientierung
- Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
- gute EDV-Kenntnisse
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht.
Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Leitung einer Außenstelle, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordnetem Bereich oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.
Die Regierung bzw. der oder die Ministerialbeauftragte legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Stefan Graf
Ministerialdirektor