3101-J
Änderung der Ergänzungsvorschriften zur Gerichtsvollzieherordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 22. Mai 2023, Az. D1 - 2344 - I - 626/2023
- 1.
- Die Ergänzungsvorschriften zur Gerichtsvollzieherordnung (ErgGVO) vom 7. März 1980 (JMBl. S. 43), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 31. Juli 2017 (JMBl. S. 196), werden wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach § 3a wird folgender § 3b eingefügt:
„§ 3b
Örtliche Zuständigkeit
(zu § 16 Abs. 1 GVO)
Für Zustellungen durch die Post ist auch der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Gerichtsvollzieherbezirk der Auftraggeber (Partei, Prozessbevollmächtigter) seinen Wohnsitz, Geschäftssitz, Amtssitz, Sitz der Niederlassung oder Aufenthaltsort hat.“
- 1.2
- Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt:
„§ 20
Befristung
§ 3b tritt am 1. Januar 2024 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor