2003.4-D
Änderung der IKT-Standards-Richtlinien-Bekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und des
Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 4. Mai 2023, Az. StMD-B4-4011-2-2-2
§ 1
Die IKT-Standards-Richtlinien-Bekanntmachung (IKTSRBek) des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales und des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 11. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 294) wird wie folgt geändert:
- 1. In Nr. 1.1 Buchst. m wird das Wort „und“ durch die Angabe „/“ ersetzt.
- 2. In Nr. 1.2 Buchst. h werden nach dem Wort „für“ die Wörter „die Beschaffung von“ eingefügt.
- 3. Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Buchst. c bis e werden wie folgt gefasst:
- „c)
- BayITSiR-GL Rahmenrichtlinie IT-Sicherheitsprozess
- d)
- BayITSiR-01 Grundlagen Behördennetz
- e)
- BayITSiR-02 Übergang in Fremdnetze“.
- b)
- Buchst. q wird wie folgt gefasst:
- „q)
- BayITSiR-14 Sicherheit von Web-Anwendungen der Bayerischen Staatsverwaltung“.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2023 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium |
Bayerisches Staatsministerium |
Dr. Hans Michael Strepp Ministerialdirektor |
Dr. Alexander Voitl Ministerialdirektor |