Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 25. Mai 2023, Az. VII.6-BP4042.0/207/2
Folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Schmidt-Schule Jerusalem, Israel
Besetzungsdatum: | voraussichtlich 1. Februar 2024 |
Ende der Bewerbungsfrist: |
31. Juli 2023 |
Die Schmidt-Schule Jerusalem ist eine Schule in privater Trägerschaft, die vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt wurde.
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1 bis 12
Schülerzahl: 546
Deutsches Sprachdiplom I und II
Sekundarabschluss des Landes
Deutsches Internationales Abitur
Qualifikation:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Eine mehrjährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion in der Schule ist erforderlich.
Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.
Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist vom Schulträger erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
Diversitäts- und Genderkompetenz sind erwünscht.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Drittbewerbungen sind zugelassen.
Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Schulleitung zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VII.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, des ausgefüllten Personalbogens für Schulleiter, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.
Stefan Graf
Ministerialdirektor