2010-D
Anbindung von EfA-Diensten
(EfADBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales
vom 26. Mai 2023, Az. StMD-6260-5-28-5
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales macht im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration bekannt:
- 1.Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes
1Die sogenannten EfA-Dienste sind nicht verpflichtend an das bayerische Bürgerkonto anzubinden, wenn eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes besteht. 2Die EfA-Dienste im Sinne des Satz 1 können zusätzlich an das bayerische Bürgerkonto angebunden werden.
- 2.Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Dr. Hans Michael Strepp
Ministerialdirektor