Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 295 vom 14.06.2023

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Digitales

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Verwaltungsvorschrift

2010-D
  • Verwaltung
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren

2010-D

Anbindung von EfA-Diensten
(EfADBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

vom 26. Mai 2023, Az. StMD-6260-5-28-5

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales macht im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration bekannt:

  1. 1.Abweichende Form der Anbindung nach Art. 29 Abs. 4 Satz 4 des Bayerischen Digitalgesetzes

1Die sogenannten EfA-Dienste sind nicht verpflichtend an das bayerische Bürgerkonto anzubinden, wenn eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes besteht. 2Die EfA-Dienste im Sinne des Satz 1 können zusätzlich an das bayerische Bürgerkonto angebunden werden.

  1. 2.Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Dr. Hans Michael Strepp

Ministerialdirektor