Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 312 vom 28.06.2023

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Erste Juristische Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 9. Juni 2023, Az. G/PA - 2230 - IX - 7612/2021

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) vom 16. Oktober 2008 (JMBl. S. 161, AllMBl. S. 727), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. März 2022 (BayMBl. Nr. 311) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 2 wird folgende Nr. 2.3 angefügt:
„2.3
Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.“
1.2
Nr. 4.3 wird wie folgt neu gefasst:
„4.3
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft.