Veröffentlichung BayMBl. 2023 Nr. 325 vom 05.07.2023

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle eines Referenten/einer Referentin im Sachgebiet 42.3
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Juni 2023, Az. VI.7-BO9070.0/28/1

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung von Oberbayern ist zum 1. September 2023 neu zu besetzen.

Die Funktion ist in der Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ausgebracht. Bei Bestellung zur Stellvertretung der Sachgebietsleitung ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage möglich.

Dem Referenten/der Referentin im Sachgebiet 42.3 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Schulaufsicht über die
    • öffentlichen und privaten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien,
    • hauswirtschaftlichen Berufsfachschulen und Fachakademien sowie
    • über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
  • schulfachliche Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
  • Zuständigkeit für die politische Bildung an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)
  • schulfachliche Mitwirkung bei der
    • Errichtung von Schulen
    • schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulen
    • finanziellen Förderung der Schulen
    • schulaufsichtlichen Genehmigung des Lehrpersonals der privaten und kommunalen Schulen
  • Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften privater und kommunaler Schulen
  • Übernahme des Vorsitzes bei Lehrproben gemäß LPO II und QualVFl
  • Übernahme des Vorsitzes besonderer staatlicher Prüfungsausschüsse
  • Koordination der regionalen Fortbildung von Lehrkräften der oben genannten Schulen
  • Organisation der vom Staatsministerium gebildeten Gremien zur Erstellung staatlicher Abschlussprüfungen der oben genannten länderrechtlich geregelten Ausbildungsgänge

Vorausgesetzt werden:

  • fundierte Kenntnisse über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

Wünschenswert sind:

  • Unterrichtsfach „Politik und Gesellschaft“
  • Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
  • Interesse an organisatorischen Aufgaben und schulrechtlichen Fragestellungen
  • Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • überzeugende Kommunikations- und Beratungskompetenz
  • hohe Dienstleistungsorientierung

Für die Besetzung der Stelle kommen Beamtinnen und Beamte (m/w/d) des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt der Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaft, in Betracht. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor